Wenn Luther widerrufen hätte … (1)

Wenn Martin Luther seine Lehre vor dem Reichstag in Worms widerrufen hätte, wäre die Reformation anders verlaufen. Möglicherweise sogar ganz anders. Der Mönch wäre vermutlich auch weiterhin Professor in Wittenberg geblieben. Vielleicht wäre er sogar in der Ordens- und Kirchenhierarchie weiter aufgestiegen. Es kann aber auch sein, dass er als gescheiterter Reformer in der Versenkung verschwunden wäre und keinen Platz im kulturellen Gedächtnis bekommen hätte. Die Verbreitung der reformatorischen Lehre hätte auf jeden Fall einen erheblichen Dämpfer bekommen. Der Reichstag wäre kein Resonanzraum für Luthers Lehre und ein Handeln aus persönlicher Gewissheit geworden.

Schließlich stand alles auf der Kippe. Das Urteil war eigentlich schon gesprochen, der Sachverhalt schien klar: Martin Luther hat sich der Ketzerei schuldig gemacht. Die ersten Schriften waren bereits verbrannt. Es gab nicht wenige, die Luther selbst gerne auf dem Scheiterhaufen gesehen hätten. Unerhört war es schließlich, sich der Autorität von Papst und den überlieferten Ansichten unzähliger Gelehrter zu widersetzen.

Doch es kam anders – Gott sei Dank – durch Recht und Diplomatie. Luther sollte vor dem Urteilsspruch angehört werden. Und damit er nicht für Schriften verurteilt würde, die vielleicht von anderen verfasst waren, wurden vor dem ganzen Reichstag nochmals die Titel all seiner Schriften verlesen! Ob er bereit sei, diese zu widerrufen, lautete die Frage. Luther zögerte: Es sei eine Angelegenheit des Glaubens und der Seelen Seligkeit und daher gefährlich, wenn er unbedacht weniger als zur Sache nötig oder mehr als der Wahrheit gemäß sagen würde und in beiden Fällen dem Urteilsspruch Christi unterliegen würde: „Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, der wird verleugnet werden vor den Engeln Gottes.“ (Lk 12,9) Daher erbittet sich Luther Bedenkzeit, die ihm, erstaunlicher Weise, gewährt wird, eine Nacht voller Zweifel und Anfechtung, aber auch, um sich sorgfältig vorzubereiten.

Als er einen Tag später (am 18. April) erneut vor die Reichsversammlung geführt wird, weigert er sich, seine Schriften pauschal zu widerrufen, denn in einigen gehe es schlicht um Gottes Wort, in anderen bekämpfe er die Tyrannei des Papstes, insbesondere gegenüber der deutschen Nation und in wieder anderen streite er mit denjenigen, die ihrerseits diese Tyrannei verteidigten. Hier gesteht er zu, dass bisweilen der Ton zu scharf gewesen sei. Aber er könne sich nicht anders verteidigen als Christus selbst, der gegenüber dem Knecht des Hohenpriesters gesagt habe: „Wenn ich übel geredet habe, beweise, dass es böse ist.“ (Joh 18,23)

Daher schließt Luther: „[…] Eur kay. May. und Gnaden oder alle andere von den hochsten oder nidersten wellen mir das getzeugnusß geben und die irthumb erweisen, mich mit Ewangelischen und prohetischen schrifften uberwinden.“ (WA 7, 873,12-874,1). Dann sei er bereit zu widerrufen und selbst als erster seine Schriften ins Feuer zu werfen. Luther war sich seiner Sache gewiss. Warum also sollte er widerrufen?
Aber es hätte auch schiefgehen können!

Autor:
Privatdozent Dr. Volkmar Ortmann
2. Vorsitzender des Evangelischen Bundes Hessen
volkmar.ortmann@evangelischer-bund.de

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