Wenn Tetzel nicht gewesen wäre … (3)

Ohne den Verkauf von Ablassbriefen von Tetzel im Umland von Wittenberg hätte es Luthers 95 Thesen über Ablass und Gnade vermutlich nicht gegeben. Was hätte der kleine Mönch schreiben sollen – ohne einen solchen klaren Gegner? An Tetzel konnte er sich reiben. Luthers Lehre von der Gnade Gottes und der Gerechtigkeit aus Glauben wäre nicht populär geworden, ja die Reformation hätte vielleicht gar nicht stattgefunden.

Der Dominikanermönch Johannes Tetzel aus Pirna war im Auftrag des Erzbischofs von Mainz, der zugleich Erzbischof von Magdeburg und Verwalter des Bistums Halberstadt war, unterwegs. In Wittenberg selbst war seine Gegenwart unerwünscht, weil Kurfürst Friedrich der Weise selbst über eine umfangreiche Reliquiensammlung verfügte, für deren Besuch den Gläubigen Ablass gewährt wurde. Die Predigten und der Ablassverkauf lockten also auch in Wittenberg Menschen an.

Tetzels Geschäft mit der Angst

Viele Zeitgenossen strebten danach, mit Geld einen Nachlass für die Zeit im Fegefeuer zu bekommen. Denn die Menschen hatten wirklich Angst um ihre Seelen. Die Vorstellung bis zum Jüngsten Tag im Feuer zu schmoren, schürte das Geschäft. Tetzels Deal war für alle Seiten lukrativ: Wer Ablass kaufte, konnte sich mit der Zahlung einer Geldstrafe schnelleren Zugang zum Heil verschaffen. Und der Erlös war eine willkommene Unterstützung für die Aktivitäten der Bischöfe sowie des Papstes, nicht zuletzt für den Neubau des Petersdoms in Rom. Bis heute haben wir ja den Begriff Bußgeld.

Das Geschäft mit dem Ablass wurde für Luther zum Anlass mit 95 Thesen die römische Kirche zu kritisieren und zu einem wissenschaftlichen Disput einzuladen. Immerhin ging es beim Ablass um etwas Unerhörtes: die Wiedergutmachung für begangene Sünden, und damit um Ersatz für echte, tief empfundene Reue. Sogar für zukünftige Sünden konnte sich jedermann Anteil am Heil erkaufen, das Christus erworben hatte. Gemeint ist der „Kirchenschatz“. So schreibt Luther in These 62: „Der wahre Schatz der Kirche ist das hochheilige Evangelium von der Herrlichkeit und Gnade Gottes.“

Der Papst verkauft etwas, was ihm nicht gehört

Damit stellte Luther die Frage, ob der Papst überhaupt etwas verkaufen kann, das ihm nicht gehört. In seiner These 87 sagt Luther das so: „Was erlässt der Papst oder woran gibt er denen Anteil, die durch vollkommene Reue Anspruch auf vollständige Vergebung und Teilhabe?“ Genauso fragt er in These 82: „Warum leert der Papst das Fegefeuer nicht um der heiligsten Liebe und der höchsten Seelennot willen …, wenn er doch unzählige Seelen loskauft um des unheilvollsten Geldes willen …?“

Denn für Martin Luther stand unverbrüchlich fest: „Jeder wahre Christ, ob lebendig oder tot, erhält von Gott, auch ohne Ablassbriefe, Anteil an allen Gütern Christi und der Kirche.“ Damit stellte der Mönch aus Wittenberg nicht nur das sehr professionelle und wirtschaftlich hoch effiziente System des kirchlichen Bußwesens in Frage. Ganz unbeabsichtigt brachte er damit auch die bischöfliche Hierarchie und die Autorität des Papstes ins Wanken.

Privatdozent Dr. Volkmar Ortmann
ist 2. Vorsitzender des Evangelischen Bundes Hessen
volkmar.ortmann@evangelischer-bund.de

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