Buße für die Gesellschaft

Auch in diesem Jahr begehen im November viele evangelische, aber auch katholische Christen, den Buß-und Bettag in abendlichen Gottesdiensten. Denn dieser Tag lädt zur Selbstbesinnung ein, zur Umkehr und zum Gebet. Bußtage gab es schon im Mittelalter, meist aus besonderem Anlass angeordnet wie der „Türkengefahr“ oder bei Hungersnot.

Buße hat etwas mit Umkehr zu tun

Anders als viele vermuten, hat Buße nicht in erster Line etwas mit Bestrafung zu tun, sondern meint Umkehr. Einen neuen Kurs einschlagen soll nicht nur der Einzelne, sondern die ganze Gesellschaft. Als der Prophet Jona vor etwa 2500 Jahren Gottes Auftrag erfüllte und den sündig lebenden Menschen in Ninive den Untergang verkündete, wandten sie sich Gott wieder zu „und ließen ein Fasten ausrufen und zogen alle, Groß und Klein, den Sack zur Buße an.“ Selbst der König zog seinen Purpurmantel aus und machte mit. „Da glaubten die Leute von Ninive an Gott und ließen ein Fasten ausrufen und zogen alle den Sack zur Buße an.“ (Jona 3,3ff)

Martin Luther und die Buße

Als Martin Luther junger Professor in Wittenberg war, stand für ihn das Thema der Buße ganz oben. Er schrieb sie deshalb schon in die ersten seiner 95 Thesen: Als unser Herr und Meister Jesus Christus sagte: „Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen“, wollte er, dass das ganze Leben der Glaubenden Buße sei. Und so sind die 95 Thesen als erstes eine Auseinandersetzung mit Johannes Tetzels Ablasshandel. Bis heute ist davon der juristische Begriff der Geldbuße geblieben.

Während die katholische Kirche sieben Sakramente kennt, rechnete der junge Luther nur mit drei Sakramenten, nämlich Taufe, Abendmahl und Buße. Doch ließ er die Buße später als Sakrament fallen, weil er den Erlass von Sünde und Strafe bereits in der Taufe erkannte und im Heiligen Abendmahl durch die Gegenwart Christ.

Bußtage haben eine lange Geschichte

In den verschiedenen Territorien Deutschlands gab es unterschiedliche Termine für Buß- und Bettage. So konnte man 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Ein einheitlicher Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr wurde 1852 erstmals vorgeschlagen. In Preußen wurde dieser Vorschlag schließlich 1893 Gesetz. Erst 1934 wurde der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich.

1995 wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag abgeschafft um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Weil diese Mittel kaum ausreichten, gab es schon kurz nach der Abschaffung dieses Feiertages die ersten Erhöhungen der Beiträge zur Pflegeversicherung.

In Sachsen blieb der Buß-und Bettag gesetzlicher Feiertag. Dafür bezahlen die Arbeitnehmer dort einen um 0,5 Prozent höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als in den anderen Bundesländern. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei. Verschiedene Initiativen, die den Bußtag wieder einführen wollten, sind gescheitert.


Autor:
Hans Genthe
hans.genthe@evangelischer-bund.de
0179.2405996

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